Darf es ein bisschen mehr sein?

Die Geister, die ich rief.

90% der DSGVO entstammen der deutschen Gesetzgebung. Deutschland hatte schon früh Datenschutzgesetze und ein deutscher Politiker ist in der Hauptsache dafür verantwortlich, dass die DSGVO nun so ist, wie Sie ist. Immerhin brauchen die Architekten dieses Gesetzes gleich 173 Erwägungsgründe (das sind 44 Seiten DINA4 Papier eng beschrieben oder rund 22.000 weitere Wörter), um die 11 Kapitel des Gesetzes zu erklären. Wer liest schon gerne die Bedienungsanleitung zur Bedienungsanleitung? Aber auch heute, fünf Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO, gibt es immer noch Unklarheiten. Da freuen sich die Richter.

Seit Mai 2018 gilt die DSGVO. Durch die eingebetteten Öffnungsklauseln wurde es den Ländern der EU möglich, die DSGVO länderspezifisch zu ergänzen. Das hat Deutschland auch prompt getan und daher haben wir das BDSG Bundesdatenschutzgesetz (neu). Als ob das nicht genug wäre, finden sich in vielen anderen Gesetzgebungen ebenfalls zu erfüllende Vorschriften. Allein das „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts“ hat 155 Artikel und listet fast ebenso viele Gesetze, die es anzupassen galt. Leider hat der Gesetzgeber auch nicht unterschieden zwischen den großen Datenkraken und dem kleinen Verein, der eigentlich nur gemeinsam Tischtennis spielen will. So wird wieder die Bürokratie groß geschrieben und der Mensch, um den es hier eigentlich geht, gerät aus dem Fokus.