Vorsicht bei Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk
Wie die Bundesnetzagentur berichtet, wird in den letzten Tagen vor Weihnachten vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon gewarnt. Die Geräte greifen in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein. Deshalb heißen sie Spionagegeräte.
„Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.“ Bei diesen Produktkategorien ist Vorsicht geboten
Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion, oft bezeichnet als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“, oder eine verdeckte Kamera, ist diese in Deutschland verboten. Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr können dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.